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   BGH, 13.07.1966 - Ib ZR 80/64   

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https://dejure.org/1966,2440
BGH, 13.07.1966 - Ib ZR 80/64 (https://dejure.org/1966,2440)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1966 - Ib ZR 80/64 (https://dejure.org/1966,2440)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1966 - Ib ZR 80/64 (https://dejure.org/1966,2440)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Beförderungsverträgen bei tarifwidrigen Sonderabmachungen - Beschränkung des Tarifzwanges auf die Eisenbahnbeförderung - Gewährung eines Rollgeldausgleichs - Rollgeldausgleich als teilweise Rückvergütung der Tariffracht - Kostenerstattung bei tariflich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 990
  • GRUR 1967, 36
  • DB 1966, 1352
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1959 - I ZR 120/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1966 - Ib ZR 80/64
    Der Tarifzwang reicht aber nur so weit wie der Beförderungszwang (RGZ 130, 76, 81); er erstreckt sich nur auf die eigentliche Eisenbahnbeförderung, nicht auch auf sonstige in der Eisenbahn-Verkehrsordnung genannte Beförderungsleistungen, z.B. nicht auf das Rollfuhrwesen; denn die Bahn ist weder zum Anrollen zum Versandbahnhof noch zum Abrollen vom Empfangsbahnhof gesetzlich verpflichtet; sie unterliegt daher insoweit auch nicht dem Tarifzwang (BGH GRUR 1960, 193 = NJW 1960, 284 [BGH 03.11.1959 - I ZR 120/58]; Pinger, EVO 3. Aufl. § 6 Anm. 1 g) cc); Weirauch/Heinze, EVO 8. Aufl. § 77 Anm. 5; Goltermann, EVO 3. Aufl. § 6 Anm. 3 b; Böttger, Rollgeldausgleich und Bundesbahnwettbewerb, Zeitschrift für Verkehrswissenschaft 1956, 237).

    Die Revision beruft sich demgegenüber für ihre Auffassung, die Gewährung von Rollgeldausgleich durch die Beklagte stelle in Wirklichkeit eine teilweise Rückvergütung der entrichteten Tariffracht und damit eine tarifwidrige Frachtermäßigung dar, vor allem auf das bereits angeführte Urteil des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. November 1959 (GRUR 1960, 193 = NJW 1960, 284 [BGH 03.11.1959 - I ZR 120/58]).

  • BGH, 03.03.1960 - II ZR 196/57

    Anwendbarkeit des Rückgewähranspruchs im Sinne des § 23 Güterkraftverkehrsgesetz

    Auszug aus BGH, 13.07.1966 - Ib ZR 80/64
    Etwas anderes kann auch dem von der Revision angeführten Urteil des II. Zivilsenats vom 3. März 1960 (NJW 1960, 1057) nicht entnommen werden, wo es um die Frage ging, ob die Ausnutzung der Vertragsfreiheit bezüglich der Zuwendungen an einen Dritten, der wirtschaftlich als Auftraggeber der Transporte angesehen werden konnte, zu einer Tarifumgehung führen konnte; so liegt der Fall hier nicht; auch das von der Revision ferner herangezogene Urteil des II. Zivilsenats vom 30. Januar 1964 (in NJW 1964, 1224 insoweit nicht abgedruckt) ergibt nichts anderes.
  • BGH, 30.01.1964 - II ZR 141/62
    Auszug aus BGH, 13.07.1966 - Ib ZR 80/64
    Etwas anderes kann auch dem von der Revision angeführten Urteil des II. Zivilsenats vom 3. März 1960 (NJW 1960, 1057) nicht entnommen werden, wo es um die Frage ging, ob die Ausnutzung der Vertragsfreiheit bezüglich der Zuwendungen an einen Dritten, der wirtschaftlich als Auftraggeber der Transporte angesehen werden konnte, zu einer Tarifumgehung führen konnte; so liegt der Fall hier nicht; auch das von der Revision ferner herangezogene Urteil des II. Zivilsenats vom 30. Januar 1964 (in NJW 1964, 1224 insoweit nicht abgedruckt) ergibt nichts anderes.
  • RG, 08.10.1930 - I 113/30

    Inwieweit sind außerhalb des Beförderungszwanges freie Vereinbarungen der Bahn

    Auszug aus BGH, 13.07.1966 - Ib ZR 80/64
    Der Tarifzwang reicht aber nur so weit wie der Beförderungszwang (RGZ 130, 76, 81); er erstreckt sich nur auf die eigentliche Eisenbahnbeförderung, nicht auch auf sonstige in der Eisenbahn-Verkehrsordnung genannte Beförderungsleistungen, z.B. nicht auf das Rollfuhrwesen; denn die Bahn ist weder zum Anrollen zum Versandbahnhof noch zum Abrollen vom Empfangsbahnhof gesetzlich verpflichtet; sie unterliegt daher insoweit auch nicht dem Tarifzwang (BGH GRUR 1960, 193 = NJW 1960, 284 [BGH 03.11.1959 - I ZR 120/58]; Pinger, EVO 3. Aufl. § 6 Anm. 1 g) cc); Weirauch/Heinze, EVO 8. Aufl. § 77 Anm. 5; Goltermann, EVO 3. Aufl. § 6 Anm. 3 b; Böttger, Rollgeldausgleich und Bundesbahnwettbewerb, Zeitschrift für Verkehrswissenschaft 1956, 237).
  • BGH, 25.02.1982 - I ZR 175/79

    Streit um Beitragsgestaltung Sozialversicherungsträgers - Öffentlich-rechtliche

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß es ein Verstoß gegen die guten wettbewerblichen Sitten sein kann, wenn die öffentliche Hand mit Mitteln, die ihr kraft öffentlichen Rechts zur Förderung eines im öffentlichen Interesse liegenden Zwecks zufließen, ohne sachlichen Zusammenhang mit diesem Zweck private Gewerbetreibende unterbietet und die Preisunterbietung dadurch ermöglicht wird, daß die Verlustgefahr auf den Steuer- oder Beitragszahler oder sonst auf die Allgemeinheit abgewälzt wird (RGZ 138, 174, 178, 179 - Haus der Jugend; vgl. auch BGH GRUR 1967, 36, 38 - Rollkostenzuschüsse).
  • BFH, 25.02.1971 - V R 104/67

    Ladekostenzuschüsse - Rollkostenzuschüsse - Deutsche Bundesbahn - Versenden von

    Die Zuschußzahlung ist, weil andernfalls eine verschleierte Frachtrückgewähr anzunehmen wäre, begrenzt durch die tatsächlichen Mehrkosten gegenüber dem Tarifentgelt für einen vergleichbaren Kraftwagentransport (Urteil des BGH Ib ZR 80/64 vom 13. Juli 1966, BB 1966, 913; Finger, Eisenbahn-Verkehrsordnung, 4. Aufl. 1970, § 6 Anm. 4 c).
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